Dienstag, 21. Mai 2013
Schriftgröße
   

Hausordnung & Merkblatt zur Nutzung des Hauses

Stand: Feb 2010

Download Hausordnung


1. Nutzungszweck

Das    „Jugendbildungshaus Luegsteinsee“
Seestr. 6
83076 Oberaudorf

ist eine Einrichtung der Jugendarbeit, Träger ist der „Förderverein Freizeitstätten im Landkreis Rosenheim e. V.“
Belegungen, die einem anderen Zweck, als der außerschulischen und schulischen Jugendarbeit dienen, sind dem Träger anzuzeigen und genehmigen zu lassen.

2. Gruppen
Es werden nur Gruppen unter Leitung eines verantwortungsbewussten und volljährigen Gruppenleiters aufgenommen.

3. An- und Abreise/Hausübergabe

Bei der An- und Abreise erfolgt die Haus- und Schlüsselübergabe und Einweisung durch unseren Hausmeister,

Herrn Martin Urscher,
Kufsteiner Str. 35,
83080 Oberaudorf,
Tel. 08033/3136.

Falls sich die schriftlich vereinbarte Ankunftszeit verändert, bitten wir, ihn rechtzeitig unter seiner Tel. 08033/3136, über das Fax 08033/91317 oder ersatzweise über das Handy 0175/9002492 zu verständigen.
Der Vorsitzende des Fördervereins Franz Schneider ist telefonisch unter der Nummer 08035/876742 oder 0171/2609289 sowie mit Fax unter der Nr. 08035/2372 oder unter der E-Mail-Adresse „ Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. “ zu erreichen.

4. Hausordnung
Von jeder Gruppe wird erwartet, dass sie das Haus und die Einrichtung pfleglich behandelt und die Gäste im Haus nicht die Straßenschuhe tragen. Wir erwarten, dass nachstehende Hinweise von allen Besuchern beachtet werden. Für verursachte Schäden muss die jeweilige Gruppe voll zum Wiederbeschaffungswert aufkommen. Da kein ständiger Kontrolleur anwesend ist, vertrauen wir auf Eure Ehrlichkeit und dass die entstandenen Schäden unserem Hausmeister, Herrn Martin Urscher anzeigt werden.

- Verpflegung
Für alle Mahlzeiten sind die Nutzer des Hauses selbst verantwortlich. Die Gruppen versorgen sich selbst mit Verpflegung und bereiten diese auch selbst zu.
Ebenfalls ist die Gruppe für Hygiene und Sauberkeit selbst verantwortlich.
Mitgebrachte nicht verbrauchte Lebensmittel, Gewürze und Küchenutensilien bitten wir wieder mitzunehmen. Alternativ kann sich die Gruppe über örtliche Anbieter (Gaststätten, Metzgereien oder Hotels) mit Catering versorgen zu lassen.

- Müll
Wir bitten die Nutzer anfallenden Müll zu trennen. Links neben den Garagen befinden sich zwei Müll - Großbehälter. Die Papiertonne ist ausschließlich für unverschmutzten recyclebaren Papierabfall. Die abgeschlossene Metalltonne ist für den Restmüll. Der Schlüssel für das Vorhängeschloss hängt links neben der Küchentüre. Diese Tonne bitten wir immer verschlossen zu halten. Glasabfälle, Nichtpfandflaschen und Metalldosen bitten wir ausgewaschen im Lagerraum in den dafür vorgesehenen Behältern zu sammeln. Getränkeflaschen aus dem Hausbestand sind Pfandflaschen, sie werden in den Leergutbehältern im Lagerraum gesammelt. Mitgebrachte Getränkebehältnisse für Getränke, die nicht vom Haus bezogen wurden sind wieder mitzunehmen.

Werden diese Behältnisse im Haus belassen oder in der Mülltonne entsorgt, so wird dafür eine separate Entsorgungsgebühr je nach Aufwand erhoben.

- Getränke

werden vom Hausmeister angeboten und den Verantwortlichen der Gruppe anvertraut und sind bei der Abreise bar zu zahlen. Leergut von selbst mitgebrachten Getränken muss wieder mitgenommen werden.

Folgende Räume und Einrichtungen sind vorhanden:

Obergeschoss: - Eingang / Zugang vom Parkplatz
- Foyer mit Rezeption
- Büro
2 Betreuerzimmern (mit Dusche & WC +2 Betten auf der Galerie
3 Schlafräume mit Stockbetten, (davon 2 mit Dusche & WC)
1 Schlafraum mit Stockbetten und Einzelbett

Untergeschoss: Dormitorium/Gruppenschlafraum 8 Stockbetten
1 kombinierter Aufenthalts-/ Speise-Seminarraum teilbar
1 Küche für Selbstversorger und Catering ausgestattet
1 Lager-/ Abstellraum
Lounge mit Billardtisch
Insgesamt stehen maximal 41 Schlafplätze zur Verfügung.

Sonstiges:
Aufzug zwischen Erd- & Obergeschoss (behindertengeeignet)
6 Sanitärräume (Waschbecken, Dusch Toilette),
davon 1 behindertengerecht
1 Terrasse
Spielwiese und Badeplatz am Luegsteinsee

5. Rauchen

Das Jugendbildungshaus Luegsteinsee Oberaudorf ist eine Einrichtung der Jugendarbeit, deshalb ist gemäß dem Nichtraucherschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG)) im gesamten Haus und auf dem Grundstück das Rauchen untersagt.
Wir bitten darauf zu achten, dass das Rauchverbot beachtet wird.

6. Haus
Während der Nutzung sind vor Verlassen des Gebäudes alle Fenster zu schließen und die Haustüren abzuschließen. Ebenfalls muss das Haus in der Nacht abgeschlossen sein.

7. Fahrzeuge / Parkplatzbenutzung
Die Gäste werden gebeten, ihre Fahrzeuge rücksichtsvoll gegenüber den Nachbarn, ausschließlich auf dem eigenen Parkplätzen vor dem Jugendbildungshaus zu parken, d. h. die Parkplätze der Grafenburg sind nicht zu benutzen. Falls die 17 Parkplätze beim Jugendbildungshaus nicht ausreichen, sind die Fahrzeuge nach dem Entladen auf dem Parkplatz beim Freizeitgelände an der nördlichen Seeseite abzustellen.

Aus Rücksicht gegenüben den Gästen des Hotels Grafenburg, ist eine Zufahrt zum Haus ab 22:00 Uhr gemäß behördlicher Auflagen über das Grundstück der „Grafenburg“ nicht gestattet.
Späte Gäste werden gebeten, ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz beim Freizeitgelände an der nördlichen Seeseite abzustellen und zu Fuß zum JBH zu gehen.

Für Schäden oder Verluste an / aus Fahrzeugen der Hausgäste wird keine Haftung übernommen.

8. Nachbarschaft
Das Jugendbildungshaus Luegsteinsee liegt in einer sensiblen Freizeit- und Ferienregion. Wir bitten auf die angrenzenden Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Insbesondere bei Festen mit lauter Musik - bitte Türen und Fenster schließen. Keine nächtlichen Partys vor dem Haus und auf dem Parkplatz!!!

9. Reinigung
Unabhängig von der Reinigungspauschale in Höhe von 50 € ist die Reinigung des Hauses vor der Abreise gemäß der „Checkliste zum Reinigen“ durchzuführen. Bei ungenügender Reinigung wird dafür pro Arbeitsstunde 15,00 € erhoben.
Wenn das Haus so sauber verlassen wird, dass Reinigungsarbeiten entfallen können, wird keine Reinigungspauschale erhoben.

Für die Einhaltung der Hausordnung und der gesetzlichen Vorschriften haften die Veranstalter und Leiter.

Download: Checkliste Reinigung Jugendbildungshaus

10. Bezahlung/Mindestbelegung/Ausfallgebühr
Die Belegungsrechnung ist innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.

Mindestbelegungszahl sind 15 Personen pro Nacht, für diese Anzahl ist auch bei einer Minderbelegung zu bezahlen.

Die Buchung ist nach Eingang der Buchungsbestätigung bindend. Sollte bei einer späteren Stornierung der Zeitabschnitt nicht mehr belegt werden können, so ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 200 € pro Tag zu entrichten.
Wir wünschen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Hause.

Franz Schneider

logo-lueg-small
AddThis Social Bookmark Button

Unser Leitspruch

Euer Haus für Eure Zeit!

Unter
dem Dach des Himmels,
dem Blick auf den See,
dem Schutz der Berge
einmal
Hausbesitzer sein!

Interessiere Dich für Dein Leben!
Du bist der Einzige,
der etwas daraus machen kann.